Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Richtlinien und Bestimmungen für Geschäftsbeziehungen

für die Tätigkeit als 1&1 Vertriebspartner

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die [Firmenname, Inhaber, Adresse] als autorisierter Vertriebspartner von 1&1 gegenüber Kunden erbringt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertriebspartner berät Kunden zu den Produkten und Dienstleistungen der 1&1 Telekommunikation SE und vermittelt entsprechende Verträge.
(2) Der eigentliche Vertragsabschluss über Telekommunikationsleistungen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und der 1&1 Telecommunication SE, Montabaur.
(3) Der Vertriebspartner ist nicht Vertragspartner für die Leistungserbringung (z. B. Internetzugang, Mobilfunkdienste).

§ 3 Beratungsleistungen gegen Entgelt

(1) Beratungsleistungen, die über eine reine Vermittlungstätigkeit hinausgehen (z. B. Tarif- und Produktberatung ohne Vertragsabschluss, technische Unterstützung, Installation, Konfiguration, Geräteeinrichtung, Vor-Ort-Service), können dem Kunden nach Aufwand oder zu einem Pauschalpreis in Rechnung gestellt werden.
(2) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vertriebspartners.
(3) Sollte im Anschluss an die Beratung ein Vertrag mit 1&1 zustande kommen, kann die Beratungsgebühr ganz oder teilweise angerechnet werden – dies liegt im Ermessen des Vertriebspartners.

§ 4 Terminvereinbarungen & Ausfallgebühren

4.4 Zusätzlich wird die Rückabwicklung von schon Abgeschlossenen Verträgen mit der Arbeitszeit von 40€ die Stunde berechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.



§ 5 Stornierung / Vertragsstrafe
(1) Wird ein bereits vereinbarter Termin vom Kunden weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder erscheint der Kunde nicht, ist eine Stornopauschale in Höhe von 79,00 € fällig.

(2) Diese Pauschale dient dem Ausgleich der für den Termin eingeplanten Arbeitszeit und des organisatorischen Aufwands.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.



 

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Beratungs- und Zusatzleistungen gemäß § 3 sowie Ausfallpauschalen gemäß § 4 sind vom Kunden zu vergüten.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Vertriebspartner berechtigt, sein Inkasso zu beauftragen

DIS Deutsche Inkasso Service GmbH
Flughafenstr. 52a
D-22335 Hamburg

 

§ 7 Haftung

(1) Der Vertriebspartner haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Für Schäden, die aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und 1&1 resultieren, haftet ausschließlich die 1&1 Telekommunikation SE.

§ 8 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden im Rahmen des 1&1 Vertragsabschlusses durch die 1&1 Telekommunikation SE bereitgestellt.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Vertriebspartner verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsvermittlung und Beratungsleistungen und nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich an die 1&1 Telecommunication SE zur Vertragsdurchführung.
(3) Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Vertriebspartners zu finden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Vertriebspartners.


 


 

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